Handy oder Internet kündigen
Laden Sie Ihren Vertrag hoch. Wir prüfen Laufzeit, Frist und Sonderfälle zuerst und zeigen danach die passende Option.
Wer einen Handy-Vertrag oder Internet-Anschluss kündigen will, hat es rechtlich vergleichsweise einfach. Das Telekommunikationsgesetz regelt die Fristen klar. Trotzdem gibt es Fallstricke — vor allem wenn der Anbieter eine automatische Verlängerung eingebaut hat oder Preise mitten in der Laufzeit erhöht. Ob Mobilfunk bei Telekom, Vodafone oder 1&1, oder DSL-Anschluss zuhause: Die Regeln sind dieselben.
Kündigungsfristen: Was das TKG vorschreibt
Telekommunikationsverträge dürfen eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben (§ 56 TKG). Wer einen 12-Monats-Tarif abschließt, hat entsprechend kürzere Bindung.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt: Monatliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat (§ 56 Abs. 3 TKG). Ein Anbieter, der nach der Erstlaufzeit noch eine erneute Jahresbindung verlangt, verstößt gegen geltendes Recht.
Die Kündigung muss nicht schriftlich erfolgen — Textform reicht, also auch eine E-Mail. Wer auf Nummer sicher gehen will, schreibt trotzdem per Brief.
Sonderkündigungsrecht: Umzug und Preiserhöhung
Umzug: Wer umzieht und der Anbieter kann am neuen Ort keine vergleichbaren Dienste anbieten, hat ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat (§ 60 TKG). Wichtig: Der Anbieter muss den Service tatsächlich nicht bereitstellen können. Wer in eine Stadt zieht, in der der Anbieter ebenfalls gut versorgt, hat dieses Recht nicht.
Preiserhöhung: Erhöht der Anbieter den monatlichen Preis, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht — ebenfalls mit einem Monat Frist ab Mitteilung der Erhöhung (§ 57 TKG). Dieses Recht besteht unabhängig vom Zeitpunkt innerhalb der Laufzeit.
So kündigen Sie Handy-Vertrag oder Internet richtig
1. Laufzeitende prüfen (steht auf der ursprünglichen Auftragsbestätigung oder im Kundenportal). 2. Kündigungsfrist berechnen: ein Monat vor Laufzeitende. 3. Kündigung per E-Mail oder Schreiben an den Anbieter senden — Textform reicht. 4. Bestätigung abwarten und aufbewahren. 5. Bei Sonderkündigung: Begründung angeben (Umzug mit Beleg, Preiserhöhung mit Datum).
Viele Anbieter bieten inzwischen auch Online-Formulare zur Kündigung an — das ist zulässig, aber immer eine Bestätigung anfordern.
Häufige Fehler beim Kündigen
Frist verpasst: Wer erst nach Ablauf der Erstlaufzeit kündigt, zahlt weiter — monatlich, aber trotzdem. Frühzeitig kündigen und Termin notieren.
Gerätekauf mit Vertrag verwechselt: Wer ein Smartphone über den Anbieter finanziert hat, hat oft noch eine separate Ratenverpflichtung. Die Kündigung des Tarifs beendet nicht den Geräteratenplan.
Keine Bestätigung erhalten: Ohne schriftliche Kündigungsbestätigung kann der Anbieter im Streitfall behaupten, nichts erhalten zu haben. Immer nachfassen.
Sonderkündigung ohne Nachweis: Bei Umzug Meldebestätigung beilegen, bei Preiserhöhung das Ankündigungsschreiben des Anbieters aufbewahren.
Musterschreiben
Hiermit kündige ich meinen Vertrag (Kundennummer: [Nummer]) zum nächstmöglichen Termin nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Bitte bestätigen Sie die Kündigung und nennen Sie mir das genaue Vertragsende.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall empfiehlt sich die Beratung durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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