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Einkommen & Zuverdienst beim Bürgergeld

Aufstocker, Selbstständige, Minijobber: So wird dein Einkommen beim Bürgergeld angerechnet – und was du behalten darfst.

Freibetragsrechner 2025

EinkommensbereichFreibetragAnrechnung
Erste 100 €100 % (voller Freibetrag)0 €
100 € – 520 €20 %80 % des Betrags
520 € – 1.000 €10 %90 % des Betrags
Über 1.000 €0 %100 % des Betrags

Rechenbeispiel: 800 € Brutto als Aufstocker

  • Erste 100 €: vollständig frei → 0 € Anrechnung
  • 100 € bis 520 €: 420 € × 80 % = 336 € Anrechnung
  • 520 € bis 800 €: 280 € × 90 % = 252 € Anrechnung
  • Gesamt Anrechnung: 588 € | Du behältst: 212 €

Häufige Fragen

Wie viel darf ich beim Bürgergeld monatlich dazuverdienen?

Die ersten 100 € Bruttoeinkommen werden vollständig anrechnungsfrei gestellt. Von 100 bis 520 € bleiben dir 20 %, von 520 bis 1.000 € weitere 10 %. Alles darüber wird vollständig angerechnet.

Werden Steuerrückzahlungen auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja, Steuerrückzahlungen gelten als einmalige Einnahme und werden nach dem Zuflussprinzip im Monat des Eingangs angerechnet. Du kannst sie aber ggf. auf Monate verteilen lassen.

Was ist die Anlage EKS und wann brauche ich sie?

Selbstständige müssen die Anlage EKS (Einkommens- und Vermögenserklärung Selbstständige) ausfüllen. Sie dient zur vorläufigen Gewinnschätzung und zur abschließenden Abrechnung am Jahresende.

Wie viel Erspartes darf ich behalten?

In der Karenzzeit (erste 12 Monate Leistungsbezug) gilt ein erhöhter Vermögensschutz von 40.000 € für die erste Person + 15.000 € je weitere Person. Danach gilt die Grundfreibetragsregel.

Einkommen falsch angerechnet?

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