Wichtiger Hinweis: Stressfrei-Amt ist ein KI-Erklärungstool – kein Rechtsberater. Die Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine Rechtsberatung. Kostenlose Beratungsstellen findest du hier.
Aufstocker, Selbstständige, Minijobber: So wird dein Einkommen beim Bürgergeld angerechnet – und was du behalten darfst.
| Einkommensbereich | Freibetrag | Anrechnung |
|---|---|---|
| Erste 100 € | 100 % (voller Freibetrag) | 0 € |
| 100 € – 520 € | 20 % | 80 % des Betrags |
| 520 € – 1.000 € | 10 % | 90 % des Betrags |
| Über 1.000 € | 0 % | 100 % des Betrags |
Die ersten 100 € Bruttoeinkommen werden vollständig anrechnungsfrei gestellt. Von 100 bis 520 € bleiben dir 20 %, von 520 bis 1.000 € weitere 10 %. Alles darüber wird vollständig angerechnet.
Ja, Steuerrückzahlungen gelten als einmalige Einnahme und werden nach dem Zuflussprinzip im Monat des Eingangs angerechnet. Du kannst sie aber ggf. auf Monate verteilen lassen.
Selbstständige müssen die Anlage EKS (Einkommens- und Vermögenserklärung Selbstständige) ausfüllen. Sie dient zur vorläufigen Gewinnschätzung und zur abschließenden Abrechnung am Jahresende.
In der Karenzzeit (erste 12 Monate Leistungsbezug) gilt ein erhöhter Vermögensschutz von 40.000 € für die erste Person + 15.000 € je weitere Person. Danach gilt die Grundfreibetragsregel.
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