Wichtiger Hinweis: Stressfrei-Amt ist ein KI-Erklärungstool – kein Rechtsberater. Die Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine Rechtsberatung. Kostenlose Beratungsstellen findest du hier.
Viele Familien lassen Leistungen liegen, weil sie nicht wissen, dass sie existieren. Hier findest du alle Ansprüche für Familien im Bürgergeld-Bezug.
Das Jobcenter zahlt einmalige Leistungen für Babykleidung, Kinderwagen, Kinderbett und weitere Erstausstattung. Diese müssen vor der Geburt beantragt werden – nicht erst danach.
Kinder im Bürgergeld-Haushalt haben Anspruch auf Förderung für Klassenfahrten, Schulbedarf (zweimal jährlich), Mittagessen in der Schule, Lernförderung und einen sozialen Teilhabe-Beitrag für Vereinssport.
Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf von 12 % bis 60 % des Regelbedarfs, abhängig von Anzahl und Alter der Kinder. Dieser muss aktiv beantragt werden.
Schwangere erhalten ab der 13. SSW einen Mehrbedarf von 17 % des Regelbedarfs. Zusätzlich sind Kosten für Schwangerschaftskleidung als einmalige Leistung beantragbar.
Ja, das Kindergeld wird als Einkommen des Kindes gewertet und mindert den Bürgergeld-Anspruch des Kindes. Es wird nicht auf den Eltern-Bedarf angerechnet.
Das Schulbedarfspaket beträgt 130 € im August und 65 € im Februar. Es wird automatisch ausgezahlt, wenn das Kind im Leistungsbezug ist. Prüfe, ob du es bekommen hast!
Ja, die Kosten für das Mittagessen in Kita, Schule oder Hort können im Rahmen von Bildung & Teilhabe übernommen werden. Stelle einen separaten Antrag beim Jobcenter.
Sobald ein Partner einzieht, prüft das Jobcenter, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Das Einkommen und Vermögen des Partners wird dann angerechnet. Der sogenannte "Zahnbürsten-Test" ist dabei irrelevant – entscheidend ist die gemeinsame Haushaltsführung.
Lade deinen Bescheid hoch – wir prüfen, ob Mehrbedarfe oder Familienleistungen korrekt berücksichtigt wurden.
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