Versicherung kündigen
Laden Sie Ihren Vertrag hoch. Wir prüfen Frist und Sonderfälle zuerst und zeigen danach die passende Option.
Ob Kfz-Versicherung, Hausrat oder Haftpflicht: Wer eine Versicherung kündigen möchte, muss die richtigen Zeitpunkte kennen. Versicherungsverträge laufen meist ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Wer den Termin verpasst, zahlt ein weiteres Jahr. Gleichzeitig gibt es Sondersituationen, in denen man auch mitten in der Laufzeit rauskommt.
Ordentliche Kündigungsfristen bei Versicherungen
Die Grundregel: Versicherungsverträge können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden (§ 11 VVG). Bei den meisten Verträgen ist die Versicherungsperiode ein Kalenderjahr — die Kündigung muss also spätestens am 30. November vorliegen, wenn der Vertrag zum 31. Dezember enden soll.
Ausnahme Lebensversicherung: Hier gelten eigene Regeln. Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs möglich (§ 92 VVG). Der Rückkaufswert wird ausgezahlt, ist aber in den ersten Jahren oft enttäuschend niedrig — das sollte man vor der Kündigung kalkulieren.
Sonderkündigungsrecht: Beitragserhöhung und Schadenfall
Beitragserhöhung: Erhöht die Versicherung den Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erklärt werden (§ 40 VVG). Das Versicherungsverhältnis endet dann mit dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung in Kraft treten würde.
Nach einem Schadenfall: Nach Regulierung eines Schadens haben sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Das betrifft vor allem Kfz- und Hausratversicherungen. Wer nach einem Unfall wechseln will, kann das nutzen.
So kündigen Sie eine Versicherung richtig
Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt keine eigenhändige Unterschrift — Textform reicht grundsätzlich. In der Praxis verlangen viele Versicherer trotzdem Schriftform, und eine schriftliche Kündigung per Einschreiben ist der sicherste Weg.
In die Kündigung gehören: vollständiger Name, Adresse, Versicherungsscheinnummer (auf dem Versicherungsschein), Art der Versicherung, gewünschter Beendigungstermin, Bitte um schriftliche Bestätigung. Bei Kfz-Versicherungen: Nachweis der neuen Versicherung rechtzeitig beschaffen, da sonst keine Zulassung möglich ist.
Häufige Fehler beim Versicherung kündigen
Frist knapp verpasst: Wer die Kündigung erst am 1. Dezember abschickt, hat die Frist oft verpasst. Einige Versicherer akzeptieren keine Kündigung mehr, wenn sie nach dem Stichtag eingeht.
Versicherungsscheinnummer vergessen: Ohne diese Nummer kann der Versicherer den Vertrag nicht zuordnen. Das verlangsamt die Bearbeitung oder führt zu Rückfragen.
Kfz-Versicherung kündigen ohne Anschlussversicherung: Das Fahrzeug darf nicht unversichert genutzt werden. Immer zuerst die neue Police abschließen.
Lebensversicherung voreilig kündigen: Der Rückkaufswert ist in den ersten Jahren deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge. Alternativen prüfen: Beitragsfreistellung, Verkauf der Police.
Musterschreiben
Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag (Versicherungsschein-Nr.: [Nummer]) fristgerecht zum [Datum]. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall empfiehlt sich die Beratung durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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