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Bürgergeld

Bescheid falsch berechnet? 3 Anzeichen, dass dein Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat

Stressfrei-Amt Redaktion28. März 20265 Min. Lesezeit
Bescheid falsch berechnet? 3 Anzeichen, dass dein Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat

Rund 50 % aller Bürgergeld-Bescheide enthalten Fehler. Die Berechnung hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen, Vermögen, Wohnkosten, Mehrbedarfe und vieles mehr. Hier sind 3 Anzeichen, auf die du unbedingt achten solltest.

Anzeichen 1: Dein Einkommen wurde falsch oder zu hoch angerechnet

Das ist eine der häufigsten Fehlerquellen, besonders wenn du neben dem Bürgergeld noch ein geringes Einkommen hast. Das Jobcenter muss bestimmte Freibeträge anwenden, bevor Einkommen auf deine Leistungen angerechnet wird. Achte darauf, wenn: • Du einen Minijob hast und dein Einkommen fast vollständig abgezogen wird • Eine einmalige Zahlung ohne Berücksichtigung von Freibeträgen angerechnet wurde • Fahrtkosten zur Arbeit nicht berücksichtigt wurden

Anzeichen 2: Mehrbedarfe wurden nicht berücksichtigt

In bestimmten Lebenssituationen hast du Anspruch auf zusätzliche Leistungen (Mehrbedarfe). Diese werden oft vergessen. Achte darauf, wenn: • Du schwanger bist oder alleinerziehend und der Mehrbedarf fehlt • Eine kostenaufwändige Ernährung aufgrund einer Krankheit nicht berücksichtigt wurde • Du einen Schwerbehindertenausweis besitzt und der Mehrbedarf für Behinderung fehlt

Anzeichen 3: Deine Wohnkosten sind nicht korrekt berücksichtigt

Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind komplex. Fehler treten hier häufig auf. Achte darauf, wenn: • Deine tatsächliche Miete nicht vollständig übernommen wird, obwohl sie im Rahmen der örtlichen Grenzen liegt • Eine Nebenkostennachzahlung nicht oder nur teilweise übernommen wird • Nach einem notwendigen Umzug die neuen Wohnkosten nicht vollständig anerkannt werden

Experten-Tipp

Beantrage beim Jobcenter schriftlich Akteneinsicht in deine Berechnungsgrundlagen. Oft entdeckt man erst dann, welche Werte wirklich eingetragen wurden.

Fazit

Wenn du eines dieser Anzeichen erkennst, handle schnell: Die Widerspruchsfrist beträgt nur einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Nutze die kostenlose Erstprüfung auf stressfrei-amt.de.

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