3 Fehler im Bescheid, die dich jährlich 650 € kosten
Fast jeder zweite Bürgergeld-Bescheid ist fehlerhaft – das zeigen Auswertungen von Sozialgerichten. Bescheide sind oft lang, unverständlich und voller Zahlenkolonnen. Hier sind die drei häufigsten Fehler, die immer wieder auftauchen und Betroffenen im Schnitt 650 Euro pro Jahr kosten.
Fehler 1: Falsche Regelbedarfsstufe
Der Regelsatz bildet das Fundament jedes Bürgergeld-Bescheids. Seit Januar 2025 gelten folgende Regelbedarfsstufen: • Stufe 1: 563 € für Alleinstehende und Alleinerziehende • Stufe 2: 506 € für Partnerinnen und Partner in einer Bedarfsgemeinschaft • Stufe 3: 451 € für volljährige Haushaltsmitglieder ohne eigene Bedarfsgemeinschaft (z. B. erwachsene Kinder bei den Eltern) Der klassische Fehler: Das Amt ordnet jemanden in Stufe 3 statt in Stufe 1 ein, obwohl die Person tatsächlich allein lebt oder ein Kind allein erzieht. Die Differenz zwischen Stufe 1 und Stufe 3 beträgt 112 Euro pro Monat – also 1.344 Euro im Jahr. Schau auf Seite 1 oder 2 deines Bescheids und prüfe, welche Regelbedarfsstufe eingetragen ist.
Fehler 2: Fehlender Mehrbedarf
Neben dem Regelsatz haben viele Menschen Anspruch auf zusätzliche Mehrbedarfszuschläge nach § 21 SGB II. Diese werden leider häufig vergessen – entweder weil das Amt nicht nachfragt oder weil Betroffene gar nicht wissen, dass es sie gibt. Wer hat Anspruch auf Mehrbedarf? • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche: 17 Prozent des Regelsatzes (ca. 96 € monatlich) • Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren oder zwei Kindern unter 16: 36 Prozent des Regelsatzes • Personen mit Behinderung, die erwerbsmindernd sind und Eingliederungshilfe erhalten: 35 Prozent • Menschen mit kostenaufwendiger Ernährung aus medizinischen Gründen (z. B. Diabetes, Zöliakie, Nierenerkrankung): individuell festgelegt Der Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung ist besonders häufig nicht im Bescheid enthalten, obwohl ein ärztliches Attest vorliegt.
Fehler 3: Falsche Einkommensanrechnung
Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, hat Anspruch auf gesetzliche Freibeträge. Das Jobcenter darf nicht das gesamte Einkommen auf die Leistung anrechnen. Folgendes muss abgezogen werden: • Ein Grundfreibetrag von 100 Euro bleibt immer anrechnungsfrei • Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent frei • Vom Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro bleiben 30 Prozent frei • Zusätzlich müssen Fahrtkosten und andere berufliche Aufwendungen abgezogen werden (30 Cent pro Entfernungskilometer, mindestens jedoch der öffentliche Nahverkehrspreis) Viele Sachbearbeiter vergessen die Werbungskosten oder rechnen den falschen Betrag als Grundfreibetrag an. Eine falsch angerechnete Fahrtpauschale über mehrere Monate summiert sich schnell auf mehrere Hundert Euro.
Was kannst du tun?
Wenn du einen dieser Fehler in deinem Bescheid vermutest, hast du nach Zugang des Bescheids einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist kostenlos und ohne Risiko – deine laufenden Leistungen können dadurch nicht gekürzt werden. Ist die Frist bereits abgelaufen, gibt es den sogenannten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Mit ihm kannst du fehlerhafte Bescheide bis zu einem Jahr rückwirkend korrigieren lassen. Stelle den Antrag so früh wie möglich, damit der Rückwirkungszeitraum möglichst lang ist.
Experten-Tipp
Lass dir vom Jobcenter schriftlich erklären, wie dein Regelsatz berechnet wurde. Diese Begründungspflicht ist gesetzlich verankert. Oft reicht ein kurzes Schreiben mit der Bitte um Begründung, um Fehler aufzudecken, die das Amt dann ohne Widerspruch korrigiert.
Fazit
Fehler in Bürgergeld-Bescheiden sind kein Einzelfall. Wer zweimal hinschaut, kann jährlich hunderte Euro zurückgewinnen – ohne Rechtsanwalt und ohne Risiko.