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Bürgergeld

Jobcenter fordert Geld zurück: Wann du NICHT zahlen musst

Stressfrei-Amt Redaktion28. März 20266 Min. Lesezeit
Jobcenter fordert Geld zurück: Wann du NICHT zahlen musst

Du hast einen Brief vom Jobcenter erhalten, in dem eine Rückforderung von Leistungen angekündigt wird? Das ist für viele Betroffene ein großer Schock. Doch eine Rückforderung ist nicht immer rechtens! Es gibt Situationen, in denen du nicht zahlen musst oder der Forderung widersprechen kannst.

Wann du NICHT zahlen musst

1. Keine Kenntnis von der Überzahlung: Wenn du die Überzahlung nicht hättest erkennen können, weil das Jobcenter dich nicht ausreichend informiert hat. 2. Verjährung: Rückforderungen können nach 4 Jahren verjähren. 3. Fehlerhafte Berechnung durch das Jobcenter: Wenn das Jobcenter selbst einen Fehler bei der Berechnung gemacht hat. 4. Unzumutbare Härte: In besonderen Härtefällen kann eine Stundung oder ein Erlass der Forderung beantragt werden.

So legst du Widerspruch gegen eine Rückforderung ein

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids. 1. Bescheid gründlich prüfen: Welcher Zeitraum und welche Summe ist betroffen? 2. Unterlagen sammeln: Kontoauszüge, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, frühere Bescheide 3. Widerspruch formulieren: Schriftlich, mit BG-Nummer und Aktenzeichen, präzise begründet 4. Frist beachten: Per Einschreiben mit Rückschein 5. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Verhindert, dass die Rückforderung sofort mit laufenden Leistungen verrechnet wird

Experten-Tipp

Stelle immer gleichzeitig mit dem Widerspruch einen 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung'. Das verhindert, dass das Jobcenter dir sofort Geld von deinen laufenden Leistungen abzieht, während dein Widerspruch noch bearbeitet wird.

Fazit

Eine Rückforderung vom Jobcenter ist keine unabwendbare Tatsache. Prüfe die Forderung genau, lege fristgerecht Widerspruch ein und beantrage die Aussetzung der Vollziehung. Oft stellt sich heraus, dass Beträge reduziert oder sogar komplett gestrichen werden.

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