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Einkommen & Zuverdienst

Selbstständig und Bürgergeld? Die Anlage EKS einfach erklärt

Stressfrei-Amt Redaktion08. März 20267 Min. Lesezeit
Selbstständig und Bürgergeld? Die Anlage EKS einfach erklärt

Wer Bürgergeld bezieht und gleichzeitig selbstständig tätig ist, muss dem Jobcenter regelmäßig Auskunft über sein Einkommen geben. Das geschieht über die Anlage EKS – die 'Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft'. Viele Selbstständige machen dabei Fehler, die sie Geld kosten.

Was ist die Anlage EKS und welche Varianten gibt es?

Die EKS gibt es in zwei Varianten: Vorläufige EKS: Zu Beginn des Bewilligungszeitraums eingereicht. Gibt eine Prognose deines voraussichtlichen Einkommens an. Abschließende EKS: Am Ende des Bewilligungszeitraums (nach sechs Monaten). Zeigt das tatsächliche Einkommen. Auf Basis der abschließenden EKS nimmt das Jobcenter die endgültige Abrechnung vor: Hast du weniger verdient als prognostiziert, bekommst du eine Nachzahlung. Hast du mehr verdient, musst du gegebenenfalls etwas zurückzahlen.

Was muss in die Anlage EKS?

Die EKS ist kein Steuerbescheid, aber ähnelt einer vereinfachten Gewinnermittlung. Du trägst ein: Einnahmen: Alle Betriebseinnahmen des Zeitraums (brutto, also vor Abzug von Kosten); Umsatzsteuer (wenn umsatzsteuerpflichtig, separat ausweisen). Betriebsausgaben: Materialkosten und Wareneinkauf, Büromiete oder anteilige Wohnungskosten (wenn von zu Hause gearbeitet wird), Fahrtkosten (30 Cent je gefahrenem Kilometer für betriebliche Fahrten), Telefon- und Internetkosten (anteilig), Arbeitsmittel (Computer, Software, Werkzeug), Versicherungsbeiträge (betrieblich veranlasst), Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige (z. B. freiwillige Krankenversicherung). Das Ergebnis: Einnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Dieser Gewinn wird – nach weiteren Freibeträgen – auf das Bürgergeld angerechnet.

Typische Fehler bei der Anlage EKS

Viele Selbstständige machen beim Ausfüllen der EKS Fehler, die sie Geld kosten: • Betriebsausgaben werden vergessen oder zu niedrig angesetzt. Je weniger Betriebsausgaben du einträgst, desto höher dein angerechneter Gewinn. • Fahrtkosten werden nicht eingetragen oder falsch berechnet. • Sozialversicherungsbeiträge (freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung) werden vergessen. • Keine Trennung zwischen privatem und betrieblichem Anteil bei gemischten Ausgaben (Telefon, Auto). • Falscher Zeitraum: In der abschließenden EKS muss der tatsächliche Bewilligungszeitraum eingetragen werden – nicht das Kalenderjahr.

Fristen und Besonderheiten bei der vorläufigen Bewilligung

Wegen der unsicheren Einkommenssituation von Selbstständigen bewilligt das Jobcenter die Leistung immer vorläufig. Das bedeutet: Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums könnte eine Rückforderung kommen, falls du mehr verdient hast als geschätzt. Lege deswegen monatlich etwas zurück – als Puffer für die Abrechnung. Fristen für die EKS: • Vorläufige EKS: zusammen mit dem Weiterbewilligungsantrag, also spätestens vor Beginn des neuen Bewilligungszeitraums. • Abschließende EKS: Das Jobcenter fordert sie nach Ende des Bewilligungszeitraums an. Die Frist beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen nach der Aufforderung. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Schätzung durch das Jobcenter – die meist zu Ungunsten des Antragstellers ausfällt.

Experten-Tipp

Führe das ganze Jahr über eine einfache Ausgabenliste für dein Business – auch nur als Excel-Tabelle. Wenn du die Anlage EKS ausfüllen musst, hast du alle Betriebsausgaben bereits gesammelt und vergisst nichts. Je vollständiger deine Betriebsausgaben, desto niedriger der angerechnete Gewinn und desto höher dein Bürgergeld.

Fazit

Die Anlage EKS ist für viele Selbstständige ein bürokratisches Hindernis – aber auch eine Chance. Wer alle Betriebsausgaben sorgfältig einträgt, senkt seinen angerechneten Gewinn und maximiert so seine Bürgergeld-Zahlung im Rahmen des Gesetzes.

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