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Einkommen & Zuverdienst

Einkommen falsch berechnet: Die 'Versicherungspauschale' vergisst das Amt oft

Stressfrei-Amt Redaktion07. Februar 20265 Min. Lesezeit
Einkommen falsch berechnet: Die 'Versicherungspauschale' vergisst das Amt oft

Wenn du neben dem Bürgergeld arbeitest, wird dein Einkommen auf die Leistung angerechnet – aber nicht in voller Höhe. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass bestimmte Beträge vom Einkommen abgezogen werden müssen, bevor es angerechnet wird. Viele Jobcenter-Sachbearbeiter vergessen dabei eine wichtige Pauschale: die Versicherungspauschale.

Was ist die Versicherungspauschale?

Die Versicherungspauschale ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der monatlich vom Einkommen abgezogen werden muss. Sie beträgt 30 Euro und soll Beiträge für private Pflichtversicherungen abgelten – zum Beispiel eine Kfz-Haftpflicht, eine Hausratversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Bürgergeld-Verordnung (Bürgergeld-V). Dort heißt es, dass von Einkünften aus Erwerbstätigkeit Beiträge zu privaten Versicherungen bis zu einem Betrag von 30 Euro monatlich abzuziehen sind.

Warum wird sie so oft vergessen?

Die Versicherungspauschale wird nicht automatisch berücksichtigt – du musst sie aktiv beantragen. Viele Sachbearbeiter fragen nicht danach, und viele Leistungsbeziehende wissen gar nicht, dass es sie gibt. Dabei summiert sich der Effekt: 30 Euro im Monat bedeuten 360 Euro im Jahr, die dir monatlich zu Unrecht vom Bürgergeld abgezogen werden können.

Was wird sonst noch abgezogen?

Neben der Versicherungspauschale gibt es weitere Posten, die vom Einkommen abgezogen werden müssen: • Grundfreibetrag: 100 Euro sind immer anrechnungsfrei. • Prozentualer Freibetrag: 20 Prozent vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro; 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro. • Fahrtkosten: 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (bei PKW-Nutzung), mindestens aber die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. • Weitere Werbungskosten: Berufskleidung, Arbeitsmittel etc. (mit Belegen nachzuweisen). Alle diese Posten werden vor der Berechnung des Freibetrags abgezogen. Fehlt auch nur einer, bekommst du monatlich zu wenig.

So prüfst du deinen Bescheid und was du tun kannst

Auf deinem Bescheid findest du eine Tabelle mit der Einkommensberechnung. Suche nach folgenden Zeilen: Bruttoeinkommen, Abzüge (Steuern, Sozialversicherung), Absetzbeträge (hier müssen Freibetrag, Fahrtkosten und Versicherungspauschale erscheinen) und anrechenbares Einkommen. Fehlt die Versicherungspauschale in der Liste der Absetzbeträge, solltest du das beim Jobcenter schriftlich reklamieren – mit dem Verweis auf § 6 Bürgergeld-V. Wenn die Versicherungspauschale fehlt oder andere Absetzbeträge nicht berücksichtigt wurden, hast du folgende Möglichkeiten: • Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid (innerhalb eines Monats nach Zugang) • Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für bereits bestandskräftige Bescheide aus den letzten zwölf Monaten

Experten-Tipp

Musterformulierung für den Widerspruch: 'Ich lege hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. In der Einkommensberechnung wurde die Versicherungspauschale nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V in Höhe von 30 Euro nicht berücksichtigt. Ich bitte um korrigierte Neuberechnung und Nachzahlung der Differenz.' Diese kurze Begründung reicht aus.

Fazit

Die Versicherungspauschale ist ein kleiner Betrag mit großer Wirkung. Wer sie aktiv beantragt und auf den Bescheid achtet, spart im Jahresverlauf bis zu 360 Euro – rechtlich einwandfrei und ohne Aufwand.

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