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Bürgergeld

3 Fehler im Bescheid, die dich jährlich 650 € kosten

Stressfrei-Amt Redaktion22. Januar 20265 Min. Lesezeit
3 Fehler im Bescheid, die dich jährlich 650 € kosten

Rund 50 % aller Bürgergeld-Bescheide enthalten Fehler – das zeigen die jährlichen Auswertungen der Sozialgerichte. Trotzdem legen die wenigsten Betroffenen Widerspruch ein, oft aus Unwissenheit oder Angst vor dem bürokratischen Aufwand. Dabei geht es um echtes Geld: Im Durchschnitt entgehen Betroffenen durch fehlerhafte Bescheide rund 650 Euro pro Jahr.

Fehler 1: Falscher Regelsatz bzw. falsche Regelbedarfsstufe

Der Regelsatz ist die monatliche Grundleistung, die deinen Lebensunterhalt abdecken soll. Seit Januar 2024 gelten folgende Stufen: • Regelbedarfsstufe 1: 563 € für Alleinstehende • Regelbedarfsstufe 2: 506 € für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft • Regelbedarfsstufe 3: 451 € für erwachsene Angehörige unter 25 im Haushalt der Eltern Der häufigste Fehler: Das Jobcenter ordnet dich in eine niedrigere Stufe ein, als dir zusteht. Besonders betroffen sind Paare, bei denen nur ein Partner leistungsberechtigt ist, sowie junge Erwachsene, die fälschlich in Stufe 3 statt Stufe 1 eingruppiert werden. Prüfe auf deinem Bescheid, welche Regelbedarfsstufe angegeben ist, und vergleiche sie mit deiner tatsächlichen Lebenssituation.

Fehler 2: Fehlender oder falsch berechneter Mehrbedarf

Neben dem Regelsatz haben viele Betroffene Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge nach § 21 SGB II. Diese werden häufig vergessen oder falsch berechnet. Anspruch auf Mehrbedarf haben unter anderem: • Schwangere ab der 13. Woche: 17 % des Regelsatzes (ca. 96 €) • Alleinerziehende: je nach Anzahl und Alter der Kinder 12–60 % des Regelsatzes • Menschen mit Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe erhalten: 35 % des Regelsatzes • Personen mit kostenaufwendiger Ernährung aus medizinischen Gründen (z. B. Diabetes, Zöliakie) Gerade der Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung wird oft nicht beantragt, weil Betroffene gar nicht wissen, dass es ihn gibt. Bei Alleinerziehenden wird häufig die falsche Prozentstufe angesetzt. Prüfe, ob auf deinem Bescheid ein Mehrbedarf aufgeführt ist.

Fehler 3: Falsche Einkommensanrechnung

Wenn du neben dem Bürgergeld Einkommen erzielst – etwa aus einem Minijob –, wird dieses auf deine Leistung angerechnet. Dabei gelten gesetzliche Freibeträge: • Die ersten 100 € sind komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag) • Vom Einkommen zwischen 100 und 520 € bleiben 20 % anrechnungsfrei • Vom Einkommen zwischen 520 und 1.000 € bleiben 30 % anrechnungsfrei Häufige Fehler bei der Einkommensanrechnung: Freibeträge werden nicht korrekt abgezogen, Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit) werden nicht berücksichtigt, einmalige Einnahmen werden als laufendes Einkommen angerechnet statt auf sechs Monate verteilt. Rechne selbst nach und prüfe, ob das Ergebnis mit deinem Bescheid übereinstimmt.

Was du jetzt tun solltest

Wenn du einen dieser Fehler in deinem Bescheid vermutest, hast du einen Monat nach Zugang des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch ist kostenlos und birgt kein Risiko: Deine Leistung kann dadurch nicht gekürzt werden. Auch wenn die Frist bereits abgelaufen ist, gibt es Möglichkeiten – etwa den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, mit dem fehlerhafte Bescheide bis zu ein Jahr rückwirkend korrigiert werden können.

Experten-Tipp

Schau auf die zweite Seite deines Bescheids: Dort findest du die genaue Aufstellung der Regelbedarfsstufe und der Einkommensberechnung. Wenn die Versicherungspauschale (30 €) und Fahrtkosten fehlen, lohnt sich ein Widerspruch fast immer – der Aufwand ist gering, das mögliche Plus erheblich.

Fazit

Fehlerhafte Bescheide sind kein Einzelfall, sondern die Regel. Wer einmal im Jahr fünf Minuten in die Prüfung investiert, kann hunderte Euro zurückgewinnen – ohne juristisches Vorwissen und ohne Risiko.

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